Das an UFH zu entrichtende Entgelt setzt sich zusammen aus den Kosten für:
Die verkauften Elektrogeräte und Batterien werden regelmäßig in Stück (bzw. Batterien in kg) an das UFH gemeldet und laut Entgeltliste verrechnet.
Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, gibt es eine jährliche Mindestpauschale von € 160,– exkl. USt.
Hier können Sie die jeweils gültige Tarifliste herunterladen:
UFH-Entgeltliste 2021 (606 KB)