EAG-Novelle: Neue Pflichten im Handel ab 1. Oktober 2026

Seit 1. Oktober 2026 müssen Händler mit einer Verkaufsfläche ab 25 m² sehr kleine Elektroaltgeräte, die Batterien enthalten, kostenlos und ohne Neukauf eines gleichwertigen Produkts zurücknehmen. Die Verpflichtung schafft zusätzliche Rückgabemöglichkeiten für Konsument:innen und betrifft Geräte aus dem privaten Haushalt.

Die am 22. Juli 2026 kundgemachte Novelle der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) ergänzt die bestehende Rücknahmeverpflichtung im Handel. Für Konsument:innen wird es dadurch einfacher, ausgediente Kleingeräte mit enthaltener Batterie oder Akku einer fachgerechten Sammlung zuzuführen.

Nach wie vor gilt: Lose Gerätebatterien und kleinere, unbeschädigte Akkus können von Konsument:innen weiterhin kostenlos über Sammelboxen im Handel zurückgegeben werden. Zudem ist die Entsorgung in mehr als 2.000 kommunalen Sammelstellen österreichweit möglich.

Bestehende 1:1-Rücknahme

Bei Neukauf eines Elektro- oder Elektronikgeräts müssen Händler ein gleichartiges Altgerät aus privaten Haushalten kostenlos zurücknehmen. Dieses aktuell geltende Prinzip wird als 1:1-Rücknahme bezeichnet.

Eine Ausnahme besteht für Geschäfte < 150 m² Verkaufsfläche, wenn Konsument:innen deutlich sichtbar über die Ausnahme von der Rücknahmeverpflichtung im Kassenbereich informiert werden.

Neu: Rücknahme auch ohne Neukauf

Ab 1. Oktober 2026 gilt zusätzlich die 0:1-Rücknahme in Geschäftslokalen mit einer Verkaufsfläche ≥ 25 m². Sie verpflichtet Händler zur kostenlosen Rücknahme eines sehr kleinen Gerätes mit Batterien oder Akku, unabhängig vom Kauf eines Neugeräts.

Als „sehr klein“ gelten Geräte, bei denen keine äußere Abmessung > 25 cm beträgt wie:

  • E-Vapes
  • Bluetooth-Kopfhörer
  • Elektrische Zahnbürsten
  • Spielzeug

Die Rücknahmepflicht gilt ausschließlich für Elektrogeräte aus dem Privatbereich. Händler müssen nur jene Gerätearten zurücknehmen, die sie selbst vertreiben. Die Rücknahme ist auf haushaltsübliche Mengen begrenzt.

Das bedeutet: Ein Spielwarengeschäft, das batteriebetriebenes Spielzeug anbietet, ist nicht zur Rücknahme elektrischer Zahnbürsten verpflichtet, wenn es diese Geräteart nicht selbst verkauft.

Fachgerechte Sammlung stärken

Die zusätzlichen Rückgabemöglichkeiten sollen die Batteriesammlung in Österreich stärken, zur Erreichung der EU-Sammelquoten beitragen und die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe ermöglichen. Die fachgerechte Entsorgung trägt zu einer sicheren Abfallwirtschaft bei, vermeidet Fehlwürfe in den Restmüll und minimiert Brandrisiken.

Gerne unterstützt UFH seine Kunden bei Fragen zu den neuen Verpflichtungen und informiert über Sammel- und Entsorgungsmöglichkeiten.

Weiterführende Informationen: https://www.wko.at/information-consulting/entsorgungs-ressourcenmanagement/eag-vo-novelle-2026-kundgemacht

Weitere Branchennews