Zug-um-Zug-Rücknahme
Direkte Abholung beim Händler

Handelsabholservice

Händler sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten zurückzunehmen:

  1. Der Kunde kauft ein gleichartiges Neugerät
  2. Die Verkaufsfläche ist mindestens 150 Quadratmeter groß.

Daher bietet UFH zusätzlich zu den bestehenden Sammelstellen betroffenen Händlern ein Handelsabholservice für Elektroaltgeräte an.

Jeder betroffene Händler dieser sogenannten Zug-um-Zug-Rücknahme kann UFH, nach Bekanntgabe seiner Stammdaten, mit einer kostenpflichtigen Handelsabholung beauftragen.

Die Elektroaltgeräte werden direkt beim Händler abgeholt. Pro Abholung können maximal 300kg Gesamtgewicht aller Sammel- und Behandlungskategorien verarbeitet werden.