Sie haben keine Rechnungsadresse in Österreich? Kein Problem: Kunden aus dem Ausland bietet UFH die Funktion des Bevollmächtigten an.
Versandhändler, die keinen Sitz in Österreich haben, aber direkt an österreichische Konsumenten verkaufen, sind ebenfalls von der Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) betroffen.
Als Online-Händler ohne Rechnungsadresse in Österreich müssen Sie einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich benennen, der in Ihrem Namen am Sammel- und Verwertungssystem teilnimmt. So werden die Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Elektrogeräten, die nach Österreich geliefert werden, sichergestellt.
Als Bevollmächtigter bietet UFH unter anderem folgende Leistungen für Elektroaltgeräte an:
Umgekehrt haben auch österreichische Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte aus Österreich in andere Mitgliedstaaten der EU exportieren, einen Bevollmächtigten zu benennen. Der Bevollmächtigte ist für die Erfüllung der Pflichten in dem jeweiligen Mitgliedstaat verantwortlich. Die Meldepflichten im österreichischen EDM-Portal entfallen.
Auch Hersteller im Ausland, die nicht an Letztverbraucher, sondern an den österreichischen Handel liefern, haben die Möglichkeit (aber nicht die Verpflichtung), die Verpflichtungen der Händler in Österreich zu übernehmen.
Der Bevollmächtigungsvertrag wird einmal mit UFH abgeschlossen und gilt übergreifend für alle aktuellen und potenziellen Händler in Österreich.
UFH übernimmt alle Verpflichtungen für die Sammlung und Entsorgung von Elektrogeräten in Österreich.
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