Meldung an die Behörde
Österreichweites Netz an Sammelstellen
Abholservice in ganz Österreich
Verwertung und fachgerechte Entsorgung

Elektrogeräte

Elektrogeräte müssen – sofern sie nicht reparierbar sind – korrekt entsorgt werden. Als Partner für die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten unterstützt UFH die Rückführung von Wertstoffen in den Rohstoffkreislauf. Neben unserer eigenen Kühlgeräte-Recyclinganlage in Kematen/Ybbs arbeiten wir mit spezialisierten Partnern zusammen, die eine fachgerechte Entsorgung Ihrer Elektroaltgeräte sicherstellen. Das reicht vom kleinen Mobiltelefon bis hin zur großen Gewerbekühlanlage.

UFH bietet Ihnen unter anderem folgende Leistungen für Elektroaltgeräte an:

  • Meldung an die Behörde
  • Österreichweites Netz an Sammelstellen
  • Abholservice in ganz Österreich
  • Verwertung und fachgerechte Entsorgung

Großgeräte

Wir übernehmen für Sie die Sammlung und Verwertung von Großgeräten – vom Trockner bis zum E-Bike.

Was wird als Großgerät eingestuft?

Die Zuordnung zur Kategorie Großgeräte ist klar definiert:

Die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) zählt dazu alle Geräte, deren längste Seitenkante mehr als 50 cm misst. Bei runden Geräten wird hierfür der größte Durchmesser (über 50 cm) herangezogen.

Typische Großgeräte sind Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Elektroherde (oder auch nur deren Ceranfelder), größere Heizgeräte, Bügelmaschinen, elektronische Musikgeräte (E-Gitarren, größere Keyboards) oder E-Bikes.

Kühl- und Gefriergeräte

UFH betreibt eine eigene Kühlgeräte-Recyclinganlage in Kematen/Ybbs, wo wir für die fachgerechte Entsorgung schädlicher Kühl- und Treibmittel sorgen.

Wie bei allen Elektroaltgeräten lassen sich aus ausgedienten Kühlschränken wertvolle Sekundärrohstoffe gewinnen und in den Stoffkreislauf rückführen.

Welche Geräte zählen zu der Kategorie Kühl- und Gefriergeräte?

Sie umfasst klassische Kühlschränke, Gefrierschränke, Tiefkühltruhen, Weinkühlschränke sowie Klimageräte für den privaten Bereich, Wärmepumpen, Wärmepumpentrockner, Eismaschinen und sonstige Wärmeüberträger.

Bildschirmgeräte

Wir sorgen für eine ordnungsgemäße Sammlung und Verwertung – vom ausgedienten Röhrenmonitor bis zum Notebook. Auch defekte oder ausgediente Bildschirme werden zuverlässig entsorgt.

Was sind Bildschirmgeräte?

Laut EAG-VO fallen Geräte in diese Kategorie, wenn die Primärfunktion die Nutzung als Bildschirm ist und die Bildschirmgröße mehr als 100 cm² beträgt.

Typische Beispiele sind TV-Geräte (Röhrengeräte und Flachbildschirme), PC-Monitore, Monitore von Überwachungssystemen (Plasma-, LCD- und LED-Displays), Laptops und Tablets. Geräte mit ergänzendem Display – wie ein Kühlschrank mit Anzeige – gehören nicht dazu.

Elektrokleingeräte

Wir entsorgen Ihre Elektrokleingeräte (inkl. kleiner IT- und Telekommunikationsgeräte) – vom Handy/Smartphone bis zum Staubsauger.

Was sind Elektrokleingeräte?

Zu den Elektrokleingeräten zählt die EAG-VO alle Geräte, deren längste (starre) Seitenkante kleiner oder gleich 50 cm misst. Biegsame Schläuche oder Teleskoprohre von Staubsaugern sind nicht zu berücksichtigen.

Bei runden Geräten wird der größte Durchmesser für die Berechnung herangezogen.

„Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte“ sind bei der Inverkehrsetzung gesondert zu melden. Sie werden bei der Sammlung jedoch den Elektrokleingeräten zugeordnet. Typische Beispiele sind Handys/Smartphones, elektrische Zahnbürsten, USB-Sticks, Staubsauger, Akku-Bohrer, Radios, Spielkonsolen sowie E-Vapes.

Lampen

UFH übernimmt für Sie die Sammlung und Verwertung von Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren oder LED-Lampen.

Während herkömmliche Glühbirnen sowie Halogenlampen über den Restmüll entsorgt werden können, müssen in Österreich sogenannte Gasentladungslampen und LED-Lampen getrennt gesammelt werden.

Dazu zählen Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, LED-Lampen (Retrofit) sowie Quecksilber- und Natriumdampflampen.

Photovoltaik-Module

Wir kümmern uns um die umfassende fachgerechte Behandlung ausgedienter PV-Module, darunter fallen PV-Anlagen am privaten Dach, auf gewerblichen Flächen (Dächern, Fassaden) sowie großen PV-Parks (wie Freiflächen, Agri oder Floating).

Wie bei allen Elektroaltgeräten kann UFH auch bei Photovoltaik auf Spezialisten zurückgreifen, die unsere hohen Ansprüche an eine ordnungsgemäße Behandlung erfüllen.

Sie haben Fragen zur Entsorgung von Elektro­altgeräten?
Kontaktieren Sie uns.

Profilfoto von Michael Hammer, Leitung Kundenbetreuung der UFH Holding GmbH