Mit dem Anfang Juli 2018 veröffentlichten EU-Legislativpaket wurden die Weichen zur Schaffung einer europaweiten Kreislaufwirtschaft gestellt. Dazu müssen die neuen Richtlinien noch in nationales Recht umgesetzt werden. In Österreich liegt nun der Entwurf für die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) 2002 vor, auch das UFH ist in die Begutachtung eingebunden.
Mit dem Circular Economy Package setzte die EU 2018 europaweit rechtsverbindliche Ziele für das Abfallrecycling und die Verringerung der Deponierung fest – konkrete Fristen inklusive. Auch in Österreich werden durch die neuen Rahmenbedingungen Anpassungen bei den davon betroffenen Gesetzen und Verordnungen nötig.
Konkreter Änderungsbedarf besteht vor allem beim Abfallwirtschaftsgesetz 2002. Ende April wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der lange erwartete Begutachtungsentwurf der „AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket“ vorgelegt. In dieser Novelle sollen im Wesentlichen das EU-Kreislaufwirtschaftspaket und die Einwegkunststoff-Richtlinie (SUP-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt) umgesetzt werden.
Ein Schwerpunkt der Novelle liegt auf der erweiterten Herstellerverantwortung: Produkthersteller sind im Rahmen der Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung dafür verantwortlich, die Bewirtschaftung ihrer Produkte im Abfallstadium zu gewährleisten und müssen dafür einen finanziellen Beitrag leisten.
Im vorliegenden Ministerialentwurf zur AWG-Novelle sind folgende neue Vorgaben vorgesehen:
Das UFH wird die neuen Vorgaben kritisch unter die Lupe nehmen und sich aktiv in den Begutachtungsprozess einbringen, um weiterhin ein funktionierendes, kundenorientiertes Service anbieten zu können, und trotzdem die damit einhergehenden Kosten im Blick zu behalten.
Der Entwurf zur „AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket“ auf der Homepage des Österreichischen Parlaments:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00117/index.shtml
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