Novelle zur Batterien-VO in der Warteschleife

Im Mai hatte die Branche die Veröffentlichung der Novelle zur Österreichischen Batterienverordnung erwartet. Auch UFH war in das Begutachtungsverfahren Anfang des Jahres eingebunden.

Im Jänner hatte das BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) den Entwurf zur Batterien-VO Novelle 2021zur Begutachtung ausgesandt. Die Begutachtungsfrist endete im März 2021, auch UFH gab dazu eine Stellungnahme ab.

Noch heißt es aber: Bitte warten! Die Novelle, die Vorgaben der EU-Batterienrichtlinie 2018 – u.a. die Bestellung eines Bevollmächtigten für Batterien und die Anpassung der Meldefristen für die Mitgliedstaaten – in nationales Recht umsetzen soll, war bis Mitte Juni 2021 noch nicht veröffentlicht.

Wichtige Neuregelungen

Die Novelle beinhaltet einige bedeutsame Änderungen. Abgesehen davon, dass die Herstellerdefinition in die Verordnung aufgenommen wird, werden auch die Informations- und Rücknahmepflichten für Letztvertreiber von Gerätebatterien neu verankert. Vorgesehen ist laut Entwurf eine Pflicht-Info zusätzlich zur Allgemeinen Informationsverpflichtung für Gerätebatterien: Letztvertreiber haben die Konsumenten nun im Kassenbereich des Geschäftslokals über die unentgeltliche Rücknahme von Gerätealtbatterien deutlich zu informieren.

Zudem werden durch die Novelle (Abschnitt 6a, § 25 b) ausländische Fernabsatzhändler von Batterien verpflichtet, einen verantwortlichen Bevollmächtigten in Österreich zu bestellen. Andere Personen/Hersteller aus EU-Mitgliedstaaten, die Batterien an österreichische Importeure zum Weiterverkauf liefern, können zukünftig ebenfalls einen Bevollmächtigten bestellen. Die Regelungen für Bevollmächtigte gelten laut dem Entwurf für Batterien, die ab dem 1. Jänner 2022 in Österreich in Verkehr gesetzt werden.

Bevollmächtigter für Gerätebatterien: UFH erweitert Portfolio

Die Bestellung eines Bevollmächtigten für ausländische Hersteller, die an österreichische Weiterverkäufer (Händler) liefern, sowie für Online-Händler (Fernabsatzhändler) kann bereits mit 1. Oktober 2021 erfolgen und wird dann mit 1. Jänner 2022 rechtswirksam. Damit wird eine langjährige Forderung von UFH erfüllt: Das Unternehmen kann nun die Verpflichtungen der ausländischen Hersteller übernehmen und eine ordnungsgemäße Entpflichtung der nach Österreich importierten Batterien sicherstellen.

Zwei Punkte sind UFH hier noch wichtig:

  • Bei Erweiterung der Tätigkeit des Bevollmächtigten für Elektroaltgeräte (EAG) auf Batterien sollte keine nochmalige Vorlage einer beglaubigten Vollmacht nötig sein. Um zusätzlichen administrativen Aufwand und Kosten zu verhindern, müsste eine einfache Vollmacht ausreichen.
  • Auch eine Vereinfachung der Informationspflichten für ausländische Hersteller an ihre österreichischen Händler hat UFH in seiner Stellungnahme angeregt.

UFH erweitert jedenfalls schon jetzt sein Portfolio und bietet mit 1. Oktober 2021 einfach und kompetent auch den Bevollmächtigten für Gerätebatterien an. Die entsprechenden Unterlagen für eine maßgeschneiderte Lösung stellen wir nach Veröffentlichung der Novelle gerne zur Verfügung und informieren aktuell über allfällige Änderungen!

Website des Klimaschutzministeriums (BMK):
https://www.bmk.gv.at/

Weitere Branchennews