Aufgrund der mit Oktober 2017 in Kraft getretenen neuen Abfallbehandlungspflichtenverordnung kommt es zu wesentlich strengeren Anforderungen an die Sammlung und Behandlung von Lithium-Batterien. Das UFH hat die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengestellt.
Gerätebatterien: Lithiumbatterien sind im Haushaltsbereich in Geräten wie bspw. Mobiltelefonen, Tablets, Digitalkameras, Camcorders, elektronischen Rasierern, elektronischen Zigaretten, Taschenlampen, ferngesteuertem Spielzeug und Drohnen sowie tragbarem Elektrowerkzeug zu finden. Auch E-Bike-Akkus sind (in den meisten Fällen) dieser Unterkategorie der Gerätebatterien zuzuordnen.
Fahrzeugbatterien: sind Batterien für den Anlasser, die Beleuchtung oder die Zündung von Fahrzeugen; Batterien, die nach Typ oder Bauart in Fahrzeugen als Fahrzeugbatterien Verwendung finden, gelten als Fahrzeugbatterien. Auch hier kommen Lithium-Batterien zum Einsatz.
Industriebatterien: sind Batterien, die für industrielle oder gewerbliche Zwecke bestimmt sind.
Bei sachgemäßer Handhabung und Lagerung stellen Lithium-Ionen Batterien keine Gefahrenquelle dar. Nur durch Fehlbehandlung oder Umstände, die zu einem nicht ordnungsgemäßen Betrieb führen, kann es zu Undichtigkeiten und zum Austreten von Batterieinhaltsstoffen und Zersetzungsprodukten sowie damit verbunden zu Reaktionen kommen, welche die Gesundheit und die Umwelt gefährden könnten.
Lithium-Batterien sollten nicht kurzgeschlossen, nicht mechanisch beschädigt oder über die zulässige Temperatur erhitzt werden.
Lithium-Batterien müssen getrennt von anderen Batterien gesammelt und verwertet werden. Alle Sammel- und Verwertungssysteme für Batterien wurden daher seitens des Umweltministeriums aufgefordert, eine zusätzliche Kategorie „Lithium-Batterien“ einzuführen. Dies bedeutet, dass alle ab 2018 in Verkehr gesetzten Gerätebatterien unterteilt in „Lithium-Batterien“ und „Sonstige Gerätebatterien“ zu melden sind.
Lagern Sie die Batterien stets trocken und kühl. Ein Kurzschluss der Batteriepole ist durch eine geeignete Isolation wirksam zu verhindern – z.B. durch das Abkleben der Pole. Die Batterien sind bei Raumtemperatur und trocken zu lagern. Große Temperaturschwankungen sollten vermieden werden (nicht in der Nähe von Heizungen lagern; nicht dauerhaft der Sonnenstrahlung aussetzen). Für bereits beschädigte Lithium-Ionen Batterien gibt es darüber hinausgehende Anforderungen.
Achtung, für beschädigte Lithium-Batterien gilt im Zusammenhang mit der Lagerung Folgendes: Bei Beschädigung des Gehäuses kann Elektrolyt austreten. Batterien sind deshalb in einem Plastikbeutel einzuschließen, Vermiculit, trockener Sand oder Kreidepulver (CaCO3) sind hinzuzugeben. Elektrolytspuren können mit trockener Küchenrolle aufgesaugt werden. Dabei ist der direkte Hautkontakt durch Tragen von Schutzhandschuhen zu vermeiden.
Lithium-Batterien werden mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Das bedeutet, sie dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen separat gesammelt werden. Gebrauchte Batterien sind (kostenfrei) bei der Verkaufsstelle, einer kommunalen Sammelstelle oder an den von den Sammel- und Verwertungssystemen eingerichteten regionalen Übernahmestellen zurückzugeben.
Alle gesammelten und identifizierbaren Altbatterien, sind nach dem Stand der Technik zu behandeln und stofflich zu verwerten. Lithium-Batterien sind mit einer Recyclingeffizienz von mind. 50% stofflich zu verwerten (siehe Batterienverordnung).
Tragen Sie beim Kontakt mit beschädigten Lithium-Batterien stets eine hinreichende persönliche Schutzausrüstung. Sollte es zu Kontakt mit Haut oder Augen kommen, sind diese Stellen gründlich, für mindestens 15 Minuten unter fließendem Wasser zu reinigen. Bei intensiver Rauchentwicklung oder Gasfreisetzung sollte sofort der Raum verlassen werden. Bei größeren Mengen und Reizung der Atemwege sowie bei Verbrennungen oder beim Verschlucken sollte sofort ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Brände von Lithium-Batterien, die sich im Gebrauch befinden (z.B. im Laptop oder im Elektrofahrzeug), können grundsätzlich mit Wasser bekämpft werden. Aufgrund der Bauweise und der Batterieeigenschaften sind keine zusätzlichen oder besonderen Löschmittel vorzuhalten, da die Batterien entsprechend geschützt sind. Folgendes Vorgehen empfiehlt sich:
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