Zug-um-Zug-Rücknahme
Direkte Abholung beim Händler
Händler sind unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten zurückzunehmen:
Daher bietet UFH zusätzlich zu den bestehenden Sammelstellen betroffenen Händlern ein Handelsabholservice für Elektroaltgeräte an.
Jeder betroffene Händler dieser sogenannten Zug-um-Zug-Rücknahme kann UFH, nach Bekanntgabe seiner Stammdaten, mit einer kostenpflichtigen Handelsabholung beauftragen.
Die Elektroaltgeräte werden direkt beim Händler abgeholt. Pro Abholung können maximal 300kg Gesamtgewicht aller Sammel- und Behandlungskategorien verarbeitet werden.
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