Die EU-Batterienverordnung 2023 ist startklar

Nach intensiver Vorbereitung ist die neue EU-Batterienverordnung am 17. August 2023 in Kraft getreten. Das Regelwerk deckt erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien ab und beinhaltet neue Vorgaben von der Produktion bis zur End-of-Life-Phase.

Die neue EU-Verordnung löst die bisherige Batterien-Richtlinie (Richtlinie 2006/66/EG) aus dem Jahr 2006 ab, sie soll den Rechtsrahmen für Batterien modernisieren und nachhaltiger gestalten. Ziel ist es, den gesamten Lebenszyklus von Batterien von der Produktion bis zur Abfallbehandlung abzudecken. Vor dem Kontext der Energiewende und angesichts der Tatsache, dass die Entwicklung und Herstellung von Batterien für Europa eine strategische Notwendigkeit darstellen, war es notwendig, eine neue rechtliche Grundlage zu schaffen.

Umsetzung in nationales Recht folgt

Der Vorschlag für eine neue Batterien-VO als Teil des Green Deals der EU wurde am 10. Dezember 2020 von der EU-Kommission eingebracht. Nach mehreren Jahren der Abstimmung und Verhandlungen wurde die neue Batterien-VO am 28. Juli 2023 im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 17. August in Kraft. Die neuen Regelungen erlangen grundsätzlich ab dem 18. Februar 2024 in allen EU-Mitgliedsstaaten Geltung, für einige Vorschriften gelten allerdings deutlich längere Übergangsfristen. Dementsprechend hat eine Anpassung der nationalen Vorschriften in den EU-Mitgliedsstaaten zu erfolgen. Auch in Österreich wird bereits an diesen Anpassungen gearbeitet – UFH bringt sich in diesen Prozess aktiv ein und wird über die Entwicklungen und Änderungen der nationalen Vorgaben berichten.

Kreislaufwirtschaft für den Batterien-Sektor wird Realität

Im Fokus der Neuregelung standen die Ressourcenschonung sowie Verbesserungen für den Umwelt- und Klimaschutz. Vor diesem Hintergrund sieht die EU-Batterienverordnung 2023 zahlreiche Neuerungen vor, von der transparenten Lieferkette über Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit von Batterien bis hin zu höheren Sammelzielen und verpflichtenden Rezyklatgehalten für die Produktion.

Was sich mit der EU-Batterienverordnung ändert

Ein weiterer Kernpunkt der neuen Verordnung ist die Berücksichtigung neuer Arten von Batterien, etwa Elektrofahrzeugbatterien und Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter (LV-Batterien). Zudem gelten nun für Batteriehersteller Vorgaben für die Verwendung von verantwortungsvoll beschafften Rohstoffen sowie Bestimmungen für Hersteller von Elektrogeräten, Batterien und Akkus künftig nicht mehr fest zu verbauen. Auch Regelungen zur Bestimmung des CO2-Fußabdruckes sind in der neuen EU-Verordnung enthalten. Der digitale Batteriepass, mit dem alle LV-Batterien, bestimmte Industriebatterien sowie alle Traktionsbatterien auszustatten sind, wird ab dem Jahr 2026 eingeführt. Zudem werden die Sammelziele für Gerätealtbatterien ab 2027 stufenweise angehoben und für LV-Altbatterien ab 2028 eigene Sammelziele vorgesehen. Auch die Recyclingeffizienzen werden beginnend mit 2025 schrittweise angehoben und für die wichtigsten eingesetzten Rohstoffe Kobalt, Blei, Lithium und Nickel eigene Verwertungsquoten festgelegt.

Für detaillierte Infos zur EU-Batterienverordnung 2023 steht das UFH-Team gerne zur Verfügung!

Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie:
https://www.bmk.gv.at

Offizielle Website der EU zur neuen Batterien-Verordnung:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542

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