Ein Gebot der Fairness: Online-Handel und EPR

Die Meisten Online-Händler halten sich bereits an die Regeln der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und leisten ihren finanziellen Beitrag für die Entsorgung von Elektroaltgeräten. Doch es gibt noch immer schwarze Schafe. Die EU, das WEEE Forum und weitere Organisationen sind um Gegenmaßnahmen bemüht.

Trittbrettfahrer aus dem Online-Versandhandel (Online Free Rider) stellen bei der Rücknahme und fachgerechten Entsorgung von Elektroaltgeräten ein großes Problem dar. Längst steht ja im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung nicht nur der stationäre Handel in der Pflicht, auch Online-Shops sind dafür verantwortlich, dass in Verkehr gebrachte Elektrogeräte – von der Smart-Watch bis zur Waschmaschine – am Ende ihrer Lebensdauer auch wieder fachgerecht entsorgt werden.

Klare Spielregeln …

In Österreich ist die gesetzliche Ausgangslage in der Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) geregelt: Versandhändler, die keinen Sitz in Österreich haben, aber direkt an österreichische Konsumenten verkaufen, müssen entweder selbst Rückgabestellen für Elektroaltgeräte einrichten oder an einem bestehenden Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Händler ohne Niederlassung in Österreich sind verpflichtet, einen sogenannten Bevollmächtigten zu benennen, der sich in ihrem Namen um die Meldung und Sammlung kümmert.

… und schwere Fouls

Die Realität sieht leider häufig anders aus – und das weltweit. Viele Online-Händler sind nicht registriert und richten weder selbst Rücknahmestellen ein noch leisten sie einen finanziellen Beitrag für die Entsorgung der Altgeräte. Im Juni 2018 veröffentlichte die OECD einen Bericht über die Auswirkungen des Online-Handels auf die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR). Tenor: Die fehlende WEEE-Compliance von Online-Händlern gefährdet die Effizienz und Effektivität von EPR-Systemen, 5 bis 10 Prozent des OECD-Marktes für Elektro- und Elektronikgeräte sind davon betroffen.

Ein Problem von großer Tragweite

Das Trittbrettfahrer-Problem wird aktuell sowohl vom WEEE Forum als auch von Vereinigungen wie EucoLight (europäischer Verband der Sammel- und Verwertungssysteme von Altlampen und Altleuchten) heiß diskutiert. Dabei ist der gesamte Elektrogeräte- und Elektronikmarkt betroffen, denn es geht auch um Fragen wie unfaire Kostenverteilung und Wettbewerbsverzerrung. Unternehmen, die sich an die Spielregeln halten, sehen sich ja mit Mehrkosten konfrontiert. Zudem torpedieren Trittbrettfahrer aus dem Online-Handel den Aufbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft in der EU.

Kein Kavaliersdelikt 

Klar ist, dass sich viele Online-Händler schon jetzt an die gesetzlichen Vorgaben halten und ihren finanziellen Beitrag für die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten leisten. Aus gutem Grund, denn wer sich nicht an die Bestimmungen der Elektroaltgeräte-Verordnung hält, dem droht eine Verwaltungsstrafe.

Das UFH beschäftigt sich schon lange mit dem brisanten Thema und setzt in diesem Punkt unter anderem auf verstärkte Informationsaktivitäten. Im Austausch mit dem WEEE Forum, EucoLight und der EU versucht das UFH zudem mit anderen europäischen Systemen eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. In einem Ende Juni 2019 geplanten Workshop für Interessensgruppen wollen die Organisationen für Produzentenverantwortung einen Leitfaden vorstellen, der Empfehlungen im Umgang mit dem Thema „EPR“ enthält.

UFH-Komplettlösung für Online-Händler

Online-Händler ohne Rechnungsadresse in Österreich, die aber direkt an österreichische Konsumenten verkaufen, müssen einen Bevollmächtigten mit Sitz in Österreich benennen, der in ihrem Namen am Sammel- und Verwertungssystem teilnimmt. So werden die Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Elektrogeräten, die nach Österreich geliefert werden, sichergestellt. Das UFH kann diesen Versandhäusern das Bevollmächtigten-Modell als passende Dienstleistung anbieten. Folgende Leistungen für Elektroaltgeräte sind im UFH-Paket enthalten:

  • Meldung an die Behörde
  • Sammelstellen in ganz Österreich
  • Verwertung und umweltgerechte Entsorgung

Umgekehrt haben auch österreichische Hersteller, die Elektro- und Elektronikgeräte aus Österreich in andere Mitgliedstaaten der EU exportieren, einen Bevollmächtigten zu benennen. Der Bevollmächtigte ist für die Erfüllung der Pflichten in dem jeweiligen Mitgliedstaat verantwortlich. Die Meldepflichten im österreichischen EDM-Portal entfallen.

Das UFH als Bevollmächtigter – alle Informationen auf einen Blick

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