Förderboost für den Heizungstausch

Seit 1. Jänner 2024 gelten in Österreich neue Förderpakete, die bei Heizungen die Umstellung auf klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder Pelletsheizungen stark ankurbeln sollten. Damit möglichst viele fossile Heizungen in Bestandsgebäuden getauscht werden, steigt die Förderung im Durchschnitt auf 75 Prozent der Kosten.

In Österreich heizen noch immer rund 1,5 Millionen Haushalte mit alten Öl- oder Gasheizungen. Fossile Heizungen sollen zugunsten des Klimaschutzes möglichst rasch durch nachhaltige Heizungssysteme wie PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Pelletsheizungen ersetzt werden. Mit einem neuen Förderpaket will die Bundesregierung diesen Prozess beschleunigen: Im Fördertopf für 2024 liegen 1,25 Mrd. Euro für den Heizungstausch bereit.

Bis zu 75 Prozent Förderung bei Heizungstausch

Das Erneuerbare-Wärme-Paket beendet fossil betriebene Heizungsanlagen im Neubau und umfasst ein sozial differenzierten Förderprogramm für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Bis zu 75 Prozent der Kosten für eine neue, klimafreundliche Heizung werden ab 1. Jänner durch die Förderung finanziert. Der Anteil an den Investitionskosten ergibt sich aus der Kombination von Bundes- und Landesförderungen sowie der steuerlichen Begünstigung. Die Abrechnung erfolgt erst nach der Umsetzung des Heizungstauschs, womit ab dem Stichtag 1. Jänner 2024 das neue Fördersystem zum Tragen kommt.

Umstieg bei Heizsystemen wird stark erleichtert

Ebenfalls fixiert wurde, dass die Bundesländer zumindest in der bisherigen Höhe weiter fördern und die Förderhöhe jährlich an den Baupreisindex anpassen. Weitere Eckpunkte des neuen Pakets sind die Ausweitung des Förderprogramms „Sauber heizen für alle“. Ab 2024 bekommen einkommensschwache Haushalte bis zu 100 Prozent der neuen Heizung gefördert. Und zu guter Letzt werden die Förderpauschalen des Bundes für die thermische Gebäudesanierung verdreifacht.

Unterschiedliche Höhe bei Förderpauschalen

Neu sind ab 1. Jänner 2024 technologiespezifische Förderpauschalen, sowohl für Ein- und Zweifamilienhäuser, als auch für Reihenhäuser und den mehrgeschossigen Wohnbau. Je höher die Investitionskosten für ein klimafreundliches Heizsystem, desto höher ist auch die Förderung. So beträgt die Förderpauschale bei der teureren Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe 23.000 Euro, während sie bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit 16.000 Euro und bei Pelletszentralheizungen mit 18.000 Euro bemessen ist.

Basisförderung und Kostenobergrenzen

Je nach Heizungssystem und Leistung der Anlage gibt es ab 2024 bis zu 45.000 Euro Basisförderung vom Bund, bisher waren es bis zu 15.000 Euro. Dazu kommen noch zusätzliche Förderungen, etwa für die Umstellung von Gas- auf Elektroherde, für das Bohren einer Erdsonde bei gleichzeitigem Einbau einer Erdwärmepumpe oder die Errichtung einer thermischen Solaranlage. Die Kostenobergrenzen (siehe unten) werden für 2024 an den Baupreisindex angepasst, sie liegen aktuell zum Beispiel bei Errichtung einer Luft/Wasser-Wärmepumpe bei 25.383 Euro und bei Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser-Wärmepumpe bei 37.252 Euro. 

Entsorgung: Wärmepumpen fallen unter die Elektroaltgeräte-VO

Wärmepumpen sind Elektrogeräte, die Entsorgung von Altgeräten fällt daher in den Geltungsbereich der Elektroaltgeräte-Verordnung. Die Entsorgung von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten ist kostenlos, ausgediente Wärmepumpen können also wie andere Elektrogroß- und -kleingeräte kostenlos bei den Sammelstellen abgegeben werden. 

Von den Herstellern bzw. Händlern sind Wärmepumpen unter der Kategorie „Wärmeüberträger“ (Kühl- und Gefriergeräte) zu melden. UFH bietet diesen einen eigenen Tarif für Wärmepumpen an und unterstützt gern bei der richtigen Zuordnung.

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK): https://www.bmk.gv.at

UFH: https://ufh.at/leistungen/entsorgung-und-entpflichtung/elektroaltgeraete/

Die neuen Kostenobergrenzen werden für 2024 an den Baupreisindex angepasst:

Technologie – Kostenobergrenze NEU
Anschluss Fernwärme – 28.243 Euro
Pellet- oder Hackgutkessel – 35.893 Euro
Scheitholzkessel – 29.816 Euro
Luft/Wasser Wärmepumpe – 25.383 Euro
Sole/Wasser bzw. Wasser/Wasser Wärmepumpe – 37.252 Euro

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