Gutes Timing für die neue EU-Batterienverordnung

Am 18. Februar 2024, dem Internationalen Tag der Batterie, erlangt die neue EU-Batterienverordnung bis auf wenige Ausnahmen in allen Mitgliedsstaaten Geltung. Das Regelwerk deckt erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien ab und beinhaltet neue Vorgaben von der Produktion bis zur End-of-Life-Phase.

Der Internationale Tag der Batterie wird jedes Jahr am 18. Februar begangen, dem Geburtstag des italienischen Physikers Alessandro Volta (1745 – 1827), der 1801 die erste elektrische Batterie vorstellte. Über zwei Jahrhunderte nach dieser bahnbrechenden Erfindung erlangt in der EU die Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien in wesentlichen Teilen Geltung. Ziel der neuen Verordnung ist es, den gesamten Lebenszyklus von Batterien von der Produktion bis zur Abfallbehandlung abzudecken.

Batterien als Schlüsseltechnologie für grüne Mobilität

Die neue EU-Batterienverordnung löst am Tag der Batterien die bisherige Batterien-Richtlinie (Richtlinie 2006/66/EG) aus dem Jahr 2006 ab und soll den Rechtsrahmen für Batterien modernisieren, aber auch nachhaltiger gestalten. Batterien sind nicht nur eine wichtige Energiequelle, sondern ein Schlüsselelement für die nachhaltige Entwicklung von grüner Mobilität, sauberer Energie und Klimaneutralität. Heute werden Batterien und Akkus in zahlreichen technischen Geräten eingesetzt, vom Alltagsgebrauch in privaten Haushalten bis zur Industrie. Vor allem im Bereich E-Mobilität wird die Nutzung weiter stark ansteigen, was sich auch in den Abfallzahlen widerspiegeln wird. Der richtigen Sammlung und dem fachgerechten Recycling kommt hier entsprechend große Bedeutung zu.

Lange und intensive Vorbereitungsphase

Der Vorschlag für eine neue Batterien-VO als Teil des Green Deals der EU wurde am 10. Dezember 2020 von der EU-Kommission eingebracht. Nach mehreren Jahren der Abstimmung und Verhandlungen wurde die neue EU-Verordnung am 28. Juli 2023 im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat am 17. August in Kraft. Die neuen Regelungen erlangen grundsätzlich ab dem 18. Februar 2024 in allen EU-Mitgliedsstaaten Geltung. Für einige Vorschriften – unter anderem für den digitalen Batteriepass – gelten allerdings Übergangsfristen.

Umsetzung in Österreich

Somit hat ab 18. Februar 2024 auch eine Anpassung der nationalen Vorschriften in den EU-Mitgliedsstaaten zu erfolgen. Auch in Österreich wird an diesen Anpassungen gearbeitet – so ist etwa für die Abfallbewirtschaftung von Altbatterien eine längere Übergangsfrist vorgesehen, Anpassungen im Abfallwirtschaftsgesetz und in der Abfallbehandlungspflichten-VO sind nötig. Die österreichische Batterienverordnung in der aktuellen Form soll aufgehoben werden und durch eine neue Begleitregelung zur europäischen Batterien-VO ersetzt werden.

Erste Informationsveranstaltung im November 2023

Um die Neuerungen transparent zu machen, gab es bereits Ende November 2023 eine große Informationsveranstaltung des ÖWAV (Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschafsverband) und des BMK (Bundeministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie). Hier wurde aufgezeigt, welche Herausforderungen, aber auch Chancen mit der neuen EU-Verordnung auf Produktion und Handel sowie Sammlung und Entsorgung zukommen. UFH bringt sich in diesen Prozess aktiv ein und wird weiter über die Entwicklungen und Änderungen der nationalen Vorgaben berichten.

Ambitionierte Zielvorgaben

Die neue Batterienverordnung beinhaltet ambitionierte Zielvorgaben.

So soll die aktuelle Sammelquote für Gerätealtbatterien aus der Batterie-Richtlinie von 45 Prozent bis Ende 2027 auf 63 Prozent und bis Ende 2030 sogar auf 73 Prozent angehoben werden. Für die neue Batterieart „leichte Verkehrsmittel“ werden ebenfalls Mindest-Sammelquoten eingeführt. Auch die Recyclingeffizienzen werden beginnend mit 2025 schrittweise angehoben um die Ressourceneffizienz für die wichtigsten eingesetzten Rohstoffe Kobalt, Blei, Lithium und Nickel zu steigern.

Dies wird erhebliche Auswirkungen auf die Industrie und die Entsorgungsbranche haben. Von der transparenten Lieferkette über Mindestanforderungen an die Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit von Batterien bis hin zu höheren Sammelzielen bei Altbatterien sowie verpflichtenden Rezyklatgehalten für die Produktion reichen die neuen Herausforderungen. Dafür sind auch hierzulande Anpassungen bei der Sammlung und Entsorgung notwendig, wobei das gut funktionierende System in Österreich so weit wie möglich erhalten werden soll.

Für detaillierte Infos zur EU-Batterienverordnung steht das UFH-Team gerne zur Verfügung!

Website des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie: https://www.bmk.gv.at

Offizielle Website der EU zur neuen Batterien-Verordnung: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542

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