Weichenstellung für eine neue Batterien-Ära

Im Dezember 2020 stellte die EU-Kommission den Gesetzesvorschlag für eine neue EU-Batterienverordnung vor. Der Entwurf will die Nachhaltigkeit im Lebenszyklus von Batterien sicherstellen, beinhaltet Mindestanforderungen an die Herstellung, Effizienz und Entsorgung und stellt auch neue Recyclingziele auf. Das Novum: Anders als die EU-Batterienrichtlinie aus dem Jahr 2006, die erst von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden musste, soll die neue Regelung als Verordnung unmittelbar in den EU-Ländern wirken.

Der neue Entwurf ist im Kontext der Energiewende zu sehen. Die nachhaltige Entwicklung und Herstellung von Batterien sind für die EU strategisch notwendig, die neue Verordnung soll eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für alle Batterien auf dem europäischen Markt garantieren.

Vor allem in der Automobilbranche wird der Bedarf an Batterien in den kommenden Jahren rasant steigen, die EU-Kommission rechnet bis 2030 mit 30 Millionen Elektroautos auf Europas Straßen. Die neuen Anforderungen werden allerdings nicht nur für Batterien von Elektrofahrzeugen gelten. Auch andere Produkte mit großer Relevanz für die KonsumentInnen – etwa Handy-Akkus – werden vom Verordnungsentwurf erfasst.

Teil des Green Deals der EU

Die neue EU-Batterienverordnung ist ein integraler Bestandteil des europäischen Green Deals. Die Wachstumsstrategie der EU zielt darauf ab, der Union zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft zu verhelfen. Mit der neuen Verordnung will die EU erreichen, dass alle in Europa verkauften Batterien nachhaltig hergestellt sind, importierte Batterien miteingeschlossen.

Zudem steht bei den neuen Regelungen für Batterien und Akkus auch der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft im Fokus. Für die Beschleunigung dieses Prozesses muss nach Schätzungen des Weltwirtschaftsforums die globale Batterienherstellung um das 19-fache gesteigert werden. In der EU erzeugt der Verkehr derzeit etwa ein Viertel der Emissionen von Treibhausgasen (THG). Durch eine breitere Nutzung von Elektrofahrzeugen lassen sich die THG-Emissionen aus dem Straßenverkehr reduzieren.

UFH befürwortet den EU-Vorschlag

Das UFH hat bereits ausführliche Stellungnahmen zur neuen EU-Verordnung beim Klimaschutzministerium (BMK), der WKO und dem VOEB (Verband der österreichischen Entsorgungsbetriebe) abgegeben. Darin wird grundsätzlich die Umwandlung der bisherigen Batterienrichtlinie in eine EU-Verordnung, vor allem im Hinblick auf harmonisierte Regelungen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle begrüßt. Wichtig ist dem UFH vor allem, dass das gut funktionierende Batterien-Sammelsystem in Österreich erhalten bleibt.

Der Vorschlag für die neue Batterienverordnung wird aktuell noch breit diskutiert und bearbeitet und muss final noch vom Europaparlament und EU-Rat beschlossen werden, bevor er in Kraft treten kann. Das neue Regelwerk soll dann die seit 2006 geltende EU-Batterienrichtlinie ersetzen.

Auch in der österreichischen Batterienverordnung stehen Änderungen ins Haus, nähere Informationen dazu finden Sie demnächst in unserer Wissensbox bzw. in einem der nächsten Newsletter.

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