Online-Handel im Höhenflug

Die Covid-19-Pandemie verbunden mit Lockdown-Phasen in vielen europäischen Ländern verhilft dem Online-Handel zu einem neuen Boom. Das gilt besonders für die Elektronik-Branche. Online-Händler dürfen aber nicht vergessen, dass sie auch zur Entsorgung der von ihnen in Verkehr gesetzten Elektrogeräte verpflichtet sind.

Der eCommerce-Branche bescherte die Coronakrise 2020 ein deutliches Umsatzplus. Während traditionelle Geschäfte aufgrund wochenlanger Lockdowns schließen mussten, wurde in Web-Shops mehr denn je eingekauft. Und da die Menschen heuer gezwungenermaßen viel Zeit zu Hause verbringen müssen, ist vor allem die Nachfrage nach modernen Elektrogeräten seit Monaten hoch.

Umsatzrekord im Pandemie-Jahr

Mehrere Studien belegen den vorherrschenden Trend. So ist etwa in der bundesweiten „eCommerce Studie Österreich 2020“* zu lesen, dass der Online-Handel in Österreich heuer mit einem Umsatz von 8 Milliarden Euro ein neues Rekordniveau erreichte. Gegenüber der Vorjahresperiode bedeutet dies ein Wachstum von plus 7 Prozent.
Der Online-Handel macht demnach bereits 90 Prozent des Distanzhandels aus, zehn Prozent entfallen auf den klassischen Versandhandel. Im Ranking der Top-Warengruppen des Distanzhandels führt derzeit Bekleidung (1,95 Mrd. Euro Umsatz) vor Elektrogeräten (1,2 Mrd. Euro) und Büchern (0,6 Mrd. Euro). Den stärksten Zuwachs verzeichnete 2020 übrigens der Sektor Computer/Hardware mit einem Plus von 18 Prozent.

Zur Entpflichtung verpflichtet

Unabhängig von den aktuellen Umsatzzahlen treffen Online-Händler, die in Österreich Elektrogeräte verkaufen, freilich auch Pflichten im Bereich der Entsorgung. Die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility – EPR) gilt nicht nur für den stationären Handel, auch Online-Shops sind dafür verantwortlich, dass in Verkehr gebrachte Elektrogeräte – von der Smart-Watch bis zur Waschmaschine – am Ende ihrer Lebensdauer fachgerecht entsorgt werden.
„Für Online-Händler gelten die gleichen Verpflichtungen wie für den stationären Handel“, erklärt Robert Töscher, Geschäftsführer der UFH-Gruppe. „Auch sie sind verpflichtet, für die Entsorgung der von ihnen in Verkehr gesetzten Elektrogeräte Sorge zu tragen. Dies ist in der Elektroaltgeräte-Verordnung festgesetzt und damit bindend.“

Alles klar geregelt

Österreichische Online-Händler, die Elektrogeräte aus dem Ausland importieren, müssen an einem Sammel- und Verwertungssystem wie jenem des UFH teilnehmen. Die Spielregeln gelten auch für Versandhändler, die keine Niederlassung in Österreich haben: Ausländische Online-Händler, die Elektrogeräte direkt an Endkonsumenten in Österreich verkaufen, sind verpflichtet einen Bevollmächtigten zu nennen, der in ihrem Namen an solch einem System teilnimmt und sich um die Meldung und Sammlung der Altgeräte kümmert.
Viele Online-Händler halten sich an die gesetzlichen Vorgaben und leisten ihren finanziellen Beitrag für die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten. Dennoch gibt es immer wieder schwarze Schafe: Online-Händler, die nicht registriert sind und weder selbst Rücknahmestellen einrichten noch einen finanziellen Beitrag für die Entsorgung der Altgeräte leisten. Fair ist diese Vorgangsweise nicht – und nicht gesetzeskonform obendrein, denn wer sich nicht an die Bestimmungen der Elektroaltgeräte-Verordnung hält, dem droht eine Verwaltungsstrafe.

Umweltschonende Kreislaufwirtschaft und fairer Wettbewerb

Das UFH beschäftigt sich schon lange mit dem brisanten Thema der „Trittbrettfahrer“ und setzt in diesem Punkt unter anderem auf verstärkte Informationsaktivitäten. Dabei geht es auch um Fragen wie unfaire Kostenverteilung und Wettbewerbsverzerrung. Aber auch der Aufbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft in der EU ist letztlich nur über die erweiterte Herstellerverantwortung realisierbar.
Robert Töscher: „Nur so ist gewährleistet, dass Endverbraucher ihre Elektroaltgeräte bei einer der 2.300 kommunalen Sammelstellen in Österreich kostenlos entsorgen können und diese im Sinne der Kreislaufwirtschaft verwertet werden. Zudem ist dieses Vorgehen für alle Markteilnehmer fair: Nur wenn sich alle beteiligen, können die Kosten gerecht aufgeteilt werden.“

*11. Ausgabe der bundesweiten „eCommerce Studie Österreich“ des Handelsverbandes und der Plattform „Versandhandel, eCommerce & Marktplätze“, der die führenden Onlinehändler des Landes angehören, in Kooperation mit der KMU Forschung Austria.

Bei Fragen zum Thema berät Sie UFH gerne unter 01/588 39-33 oder office@ufh.at

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