Photovoltaik-Anlagen: Neuer Kurs bei Förderungen 2023

Der Bund wird den Ausbau privater Photovoltaik-Anlagen auch 2023 stark fördern, bis zu 600 Millionen Euro könnten heuer ausgezahlt werden. Laut Klimaministerin Leonore Gewessler ist zudem eine 20-prozentige Vergünstigung durch den Wegfall der Mehrwertsteuer auf PV-Installationen in Vorbereitung.

Aus dem Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) stehen im Jahr 2023 für den Ausbau von Photovoltaik- (PV) und Stromspeicheranlagen 328 Millionen Euro an Förderungen zur Verfügung. Bei Bedarf wird der Fördertopf noch mit weiteren 268 Millionen Euro aufgefüllt, der Bund dürfte also heuer knapp 600 Millionen in den privaten Ausbau von PV-Anlagen investieren. Zehn Prozent der Summe sind für Antragsteller reserviert, die 2022 leer ausgingen.

Fällt die Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Anlagen?

Wenn es nach Klimaministerin Leonore Gewessler geht, soll die Förderung der Photovoltaik in Österreich weiter vereinfacht und so der Ausbau vorangetrieben werden. Ähnlich wie in Deutschland könnte es auch hierzulande bald zum Wegfall der Mehrwertsteuer auf PV-Installationen kommen, laut Gewessler wurde ein diesbezüglicher Vorschlag bereits an das Finanzministerium übermittelt. Wie die Neuregelung genau aussehen wird und wann mit der Umsetzung zu rechnen ist, steht derzeit noch nicht fest.

Neue Förderrunden ab März 2023

Die nächste Runde der Photovoltaik-Förderung des Bundes für private PV-Anlagen startet voraussichtlich am 16. März. Dafür muss noch die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom für das Jahr 2023 von der ÖMAG beschlossen werden und in Kraft treten. Weitere Fördercalls sind dann für Juni, August, September und Oktober zu erwarten.

Mehr Zeit für die Installation geförderter PV-Anlagen

Die Förderung für die Neuerrichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen erfolgt auf elektronischem Weg bei der EAG-Abwicklungsstelle(ÖMAG). Wichtige Neuerung: Noch 2022 gab es zwischen der Zusicherung der Förderung und dem Bau der PV-Anlage eine Frist von sechs Monaten. Die neue Verordnung lässt dem Antragsteller nach der Bewilligung der Förderung 12 Monate Zeit, um die Anlage zu errichten. Dieser Zeitraum kann noch um weitere 12 Monate verlängert werden, falls es zu Problemen bei der Fertigstellung (etwa Lieferschwierigkeiten) kommt. Zusätzlich zur Förderung des Bundes können Antragsteller auch Landesförderungen beantragen.

UFH ist Servicepartner für die Entsorgung von PV-Modulen

Defekte PV-Module müssen nach der Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-VO) ordnungsgemäß gesammelt und behandelt werden. Als befugter Sammler berät und informiert UFH heimische Hersteller, Importeure, Händler oder Installateure bei der Abwicklung der Entsorgung und übernimmt als Dienstleister den Großteil der Verpflichtungen in Bezug auf die sachgemäße Entsorgung von PV-Modulen. Zum UFH-Servicepaket gehören zum Beispiel die Meldung an die Behörde, die Registrierung im EDM-Portal, die Abholung der ausrangierten PV-Module und Stromspeicher sowie die Verwertung und umweltgerechte Entsorgung.

UFH ist allerdings keine Anlaufstelle für Endverbraucher. Wer als privater Nutzer einer PV-Anlage defekte PV-Module entsorgen möchte, muss sich direkt an das Unternehmen wenden, von dem die Module bezogen wurden.

Website der ÖMAG: https://www.oem-ag.at

Entsorgung von PV-Modulen – das UFH-Service: https://ufh.at/leistungen/entsorgung-und-entpflichtung/photovoltaik/

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