Update zur EU-Batterienverordnung

Die EU-Batterienverordnung ist seit 18. Februar 2024 in Kraft und bildet einen zentralen Baustein des EU Green Deals. Nun ist das Kapitel VIII zur Abfallbewirtschaftung als wichtiger Meilenstein in Geltung getreten. Gleichzeitig stehen Hersteller und die Abfallwirtschaft vor der Herausforderung, sich auf ausstehende EU-Sekundärrechtsakte und nationale Anpassungen vorzubereiten.

Bereits im Februar 2025 hat UFH anlässlich des „Internationalen Tag der Batterie“ einen ersten Überblick zur EU-Batterienverordnung veröffentlicht. Darauf aufbauend, informiert dieses Update über bevorstehende Systemanpassungen sowie den aktuellen Stand der nationalen Umsetzung.

Kapitel VIII „Abfallbewirtschaftung“ in Kraft

Seit 18. August 2025 ist das Kapitel VIII der Batterienverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar wirksam. Trotz der Rechtsform als Verordnung bestehen Umsetzungsspielräume im Bereich End-of Life-Management von Batterien. Dadurch sollen nationale Lösungen wie das österreichische Sammel- und Verwertungssystem bestmöglich erhalten bleiben. Ein intensiver Stakeholderdialog begleitet diesen Prozess, in den UFH eingebunden ist.

Nationale Umsetzung: Begleitgesetz in Vorbereitung

Der nationale Anpassungsbedarf wird durch ein Batterienbegleitgesetz geregelt. Dieses soll die EU-Vorgaben in österreichisches Recht integrieren, Anpassungen im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 vornehmen sowie eine Regelung zur Marktüberwachung schaffen.

Viele Maßnahmen (delegierte Rechtsakte und Durchführungsverordnungen) zur Harmonisierung des derzeit geltenden Rechtes mit der EU-Batterienverordnung werden im Herbst 2025 erwartet. Weiters befindet sich die nationale Umsetzung aktuell auch noch in Ausarbeitung.

Bis zum Inkrafttreten des Begleitgesetzes gelten folgende Übergangsregelungen:

  • die Regelungen zur Abfallbewirtschaftung aus der EU-Verordnung (EU) 2023/1542 unmittelbar,
  • die bisherige österreichische Batterienverordnung (BGBl. II Nr. 59/2008 i.d.F. BGBl. II Nr. 311/2021) in unionsrechtskonformer Auslegung.

Ziel bleibt eine rasche Umsetzung für mehr Rechts- und Planungssicherheit. Der Begutachtungsentwurf des Begleitgesetzes wird in Kürze erwartet.

Wesentliche Neuerungen

  • Einführung von fünf Batteriekategorien (statt bisher drei)
    • Gerätebatterien
    • Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien)
    • Starterbatterien
    • Industriebatterien
    • Elektrofahrzeugbatterien
  • Ab Herbst 2025: Automatische Anpassung der Registrierungen im EDM (elektronisches Datenmanagement – Umwelt)
    • Gerätebatterien: Registrierungen werden zusätzlich um LV-Batterien erweitert.
    • Industriebatterien: Registrierungen werden zusätzlich um Elektrofahrzeugbatterien erweitert.
    • Starterbatterien: Registrierungen bleiben unbetroffen.
  • Ab 1. Jänner 2026: Verpflichtende Batterien-Meldung entsprechend den fünf neuen Kategorien
  • Geplant ist außerdem, dass für alle Hersteller (Erstinverkehrbringer) von Batterien (gleich welcher Batteriekategorie), ab Inkrafttreten des österreichischen Begleitgesetzes zur EU-Batterienverordnung, eine Teilnahmepflicht an einem Sammel- und Verwertungssystem bestehen wird, wobei zumindest die Meldepflichten davon umfasst sein werden.

Sorgfaltspflichten für große Wirtschaftsakteure

Die ursprünglich für den 18. August 2025 vorgesehenen Sorgfaltspflichten für große Wirtschaftsakteure (Umsatz > 40 Mio. €) wurden durch die Verordnung (EU) 2025/1562 um zwei Jahre auf den 18. August 2027 verschoben. Diese Pflichten betreffen vor allem die verantwortungsvolle Beschaffung kritischer Rohstoffe wie Kobalt, Lithium, Nickel und Graphit. Die Leitlinien der EU-Kommission zur Umsetzung werden bis spätestens 26. Juli 2026 erwartet.

Die kommenden Monate sind entscheidend für die nationale Einbindung der EU-Batterienverordnung und die Anpassung bestehender Systeme. UFH begleitet diesen Prozess aktiv, beobachtet laufend die Entwicklungen und informiert über wesentliche Änderungen.

Detaillierte Informationen finden Sie auch auf der Website des zuständigen Bundesministeriums (BMLUK):https://www.bmluk.gv.at/themen/klima-und-umwelt/abfall-und-kreislaufwirtschaft/kreislaufwirtschaft/elektroaltgeraete/uebergangsregelungen.html

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