Ein Jahr Open Scope: der Stand der Dinge

Seit dem 15. August 2018 gilt für die Meldung, Sammlung und Verwertung von elektrischen und elektronischen Geräten der Open Scope, der offene Anwendungsbereich. Die neue Regelung hat zur Folge, dass nun auch passive elektronische Endgeräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter, die Strom lediglich durchleiten, in den erweiterten Geltungsbereich fallen.

Die Einführung des Open Scope durch die Europäische Kommission hatte vor allem für den Elektrohandel, Elektrotechniker und Elektroinstallationsbetriebe erhebliche Auswirkungen. Denn der erweiterte Geltungsbereich besagt, dass jegliches Gerät, das mit elektrischem Strom betrieben wird bzw. der Übertragung oder Steuerung von elektrischem Strom dient, auch in die zu sammelnden Kategorien fällt. Betroffen sind davon auch viele passive Endgeräte, wie konfektionierte Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter.

Haupt- bzw. Grundfunktion ist ausschlaggebend

Entscheidendes Kriterium dabei ist, dass die Hauptfunktion des Gerätes elektrischen Strom benötigt. Während Chipkarten mit Batterie (Haupt- bzw. Grundfunktion nur mit elektrischer Energie), Kredit- oder Bankomatkarten mit Chip, Dampfduschen und Duschkabinen mit elektronischen Bauteilen sowie Whirlpools mit elektronischen Bauteilen nunmehr als Elektrogerät eingestuft werden, fallen typische „Gimmicks“ – etwa blinkende Schuhe oder Adventkalender, die Musik abspielen – derzeit nicht in den Geltungsbereich. Hier sind zwar elektrische Bauteile eingebaut, die Haupt- bzw. Grundfunktion der Produkte ist aber auch ohne Strom erfüllbar.

Geltungsbereich und Gerätelisten

Zuständig für Neuregelungen im Bereich der Entsorgung von Elektroaltgeräten ist das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT). Das BMNT hat bereits seit 2017 mehrfach überarbeitete Gerätelisten für den Open Scope veröffentlicht. Die bislang letzte Liste stammt vom Jänner 2019 – sie dient als Orientierungshilfe, welche Gerätegruppen vom Anwendungsbereich der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) erfasst werden. So können Unternehmen ihr Sortiment überprüfen und feststellen, welche ihrer Produkte unter die Registrierungs- und Sammelpflicht fallen.

Auf der Website des BMNT stehen die aktuellen EAG-Gerätelisten (Stand: Jänner 2019) zum Download bereit: https://www.bmnt.gv.at/umwelt/abfall-ressourcen/elektroaltgeraete/geltungsbereich.html

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Falls Sie von den Neuregelungen betroffen sind bzw. Information über die Einordnung bestimmter Produkte benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.

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