Das Kreislaufwirtschaftspaket in der Zielgeraden

Ende 2015 stellte die EU-Kommission das neue Kreislaufwirtschaftspaket vor, seither wurde an der Umsetzung dieser europäischen Schlüsselinitiative gearbeitet. Jetzt hat das EU-Parlament über das Ergebnis der Verhandlungen abgestimmt und somit das Kreislaufwirtschaftspaket verabschiedet. Nach der formalen Zustimmung des Umweltrats können die neuen Richtlinien in Kraft treten und die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln.

Das Kreislaufwirtschaftspaket soll die Entstehung von Abfall minimieren und die Effizienz der europäischen Ressourcennutzung steigern. Die EU-Initiative beruht auf zwei wichtigen Säulen: Dem sogenannten Abfallpaket, das sich aus vier Gesetzgebungsvorschlägen für den Abfallbereich zusammensetzt, sowie einem umfangreichen Aktionsplan.

Erste Schritte: Maßnahmen im Aktionsplan

Der Aktionsplan der EU deckt mit vielen vorgeschlagenen Maßnahmen den gesamten Lebenszyklus von Produkten ab und soll die Kreislaufwirtschaft in jeder Phase der Wertschöpfungskette fördern*. Er reicht von der Produktherstellung bis hin zu Verbrauch, Reparatur und Fertigung, zur Abfallbewirtschaftung und zu den Sekundärrohstoffen, die in die Wirtschaft zurückgeführt werden. Zu den Kernbereichen zählen beispielsweise auch Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung oder die Entwicklung von Qualitätsstandards für Sekundärrohstoffe.

Anfang 2017 legte die Kommission einen ersten Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft vor. So brachte die Kommission neue Legislativvorschläge für den Online-Warenhandel und für Düngeprodukte ein und startete im Mai 2016 das Pilotprojekt „Innovation Deals“, das innovativen Unternehmen bei der Überwindung gesetzlicher Hürden helfen sollte.

Recycling-Zielvorgaben: 2018 wird es ernst

Der bislang letzte Akt in der Umsetzung der EU-Kreislaufwirtschaftsinitiative betrifft das Abfallpaket. Im Mittelpunkt der sogenannten „Trilogverhandlungen“ standen die europaweiten Zielvorgaben für das Recycling und dessen Berechnungsmethode sowie die Einschränkung der Deponierung. Das Ergebnis der verhandelten Kompromisse sieht vor, dass bis 2030 in EU-Ländern nicht weniger als 60 Prozent des gesamten Siedlungsabfallaufkommens recycelt werden. Auch bei der Methode der Quotenberechnung konnten sich die Verhandlungspartner auf ein einheitliches Verfahren festlegen. Zudem gilt ab 2035 eine Einschränkung der Deponierung auf maximal 10 Prozent des gesamten Siedlungsabfallaufkommens.

Elektroschrott-Recycling im Fokus

Fakt ist, dass die Zeit drängt, deshalb halten auch viele Experten und Interessenvertreter den Zeithorizont 2030 bzw. 2035 für die Umsetzung der Richtlinien für zu spät. Müllberge gelten längst als Rohstofflager der Zukunft. Das gilt speziell für Elektroschrott – Elektroaltgeräte sind das am schnellsten wachsende Abfall-Segment im EU-Raum. Und der Elektroschrott-Anteil innerhalb der EU steigt jährlich um 3 bis 5 Prozent.

Warum gerade in diesem Bereich noch sehr viel Luft nach oben ist, erklärt Marion Mitsch, Geschäftsführerin des UFH: „Zum einen beinhaltet Elektroschrott Materialien, die schädlich für die Umwelt sein können, wenn sie nicht fachgerecht behandelt werden. Zum anderen bietet fachgerechtes Recycling von Elektroaltgeräten enorme Möglichkeiten, wertvolle Sekundärrohstoffe zu gewinnen und in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Die derzeitige Situation zeigt allerdings, dass EU-weit lediglich 35 Prozent der Elektroaltgeräte in offizielle Sammel- und Recyclingsysteme zurückgeführt werden.“

Viele Vorteile durch SECONTRADE

Unter dem Namen SECONTRADE ging im Jänner 2018 die erste zentrale europäische Plattform für den Rohstoffhandel online. Der Online-Marktplatz wurde auf Initiative des UFH gegründet, schöpft das gesamte Potenzial des europäischen Marktes aus und ermöglicht den schnellen, risikolosen Handel mit Sekundär-Rohstoffen.

Links:

Das EU-Kreislaufwirtschaftspaket im Überblick:
www.circularfutures.at/themen/kreislaufwirtschaft/eu-kreislaufwirtschaftspaket/

Secontrade Website:
www.secontrade.com

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