Neue Kategorie: Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte

Ab 01.01.2020 kommt es in Österreich bei der Meldung von elektrischen und elektronischen Geräten zu einer Änderung der Kategorien. Einige Geräte, die bisher unter „Elektrokleingeräte“ gemeldet wurden, fallen ab diesem Zeitpunkt in die Kategorie „Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte“.

Welche Geräte sind betroffen?

  • Mobiltelefone
  • GPS-Geräte
  • Taschenrechner
  • Router
  • PCs
  • Drucker
  • Telefone
  • und weitere

Diese Geräte sind ab 01.01.2020 in der Kategorie „Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte“ zu melden (solange keine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt). Geräte, deren längste Kante mehr als 50 cm beträgt, fallen weiterhin in die Kategorie „Großgeräte“. Geräte, die nicht als IT- oder Telekommunikationsgerät eingestuft werden, zählen weiterhin zur Kategorie „Elektrokleingeräte“. Tariflich sind keine Änderungen zur bisherigen Kategorie (Elektrokleingeräte) geplant.

Noch Fragen? Das UFH hilft weiter …

Falls Sie von der Neuregelung betroffen sind bzw. Information über die Einordnung bestimmter Produkte benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt jederzeit gerne zur Verfügung!

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