Die EU-Batterienverordnung schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für Batterien von der Produktion bis zum End-of-Life-Management. Damit hat sie auch Auswirkungen auf den Photovoltaik-Bereich.
Photovoltaik-Speicherbatterien sind ein Schlüsselelement für nachhaltige Entwicklung, grüne Mobilität, saubere Energie und Klimaneutralität. Mit der neuen EU-Batterienverordnung gibt es nun einen harmonisierten Rechtsrahmen, der den gesamten Lebenszyklus von Batterien umfasst. Die Verordnung (VO (EU) 2023/1542) trat mit 17. August 2023 in Kraft und gilt grundsätzlich seit 18. Februar 2024, einzelne Regelungen treten erst zu einem späteren Zeitpunkt in Geltung. Sie gilt für alle Batterien und sieht auch Vorgaben für die PV-Speicherbatterien vor, die als Industriebatterien einzustufen sind. Die EU-Verordnung wirkt sich auf zahlreiche mit Batterien zusammenhängenden Aspekte aus und betrifft insbesondere drei Kernbereiche:
Auswirkungen auf Produktion
Für die Produktion treten zahlreiche neue Vorgaben in Hinblick auf Nachhaltigkeit, Sicherheit und Informationsweitergabe in Kraft, darunter fallen:
Auswirkungen auf den Handel
Ziel der Verordnung ist es, dass alle Wirtschaftsakteure, die in der Liefer- und Handelskette tätig sind, sicherstellen, dass sie nur Batterien auf dem Markt bereitstellen, die mit der Verordnung übereinstimmen. Den Handel treffen daher neue Kontroll- und Sorgfaltspflichten. Entsprechen die Batterien nicht den EU-Vorgaben, dürfen sie nicht auf dem Markt bereitgestellt werden, unabhängig davon woher sie kommen und wie sie in Verkehr gebracht werden.
Für den Handel werden unter anderem wirksam:
End-of Life-Management
Der End-of-Life-Bereich bildet den Kernbereich der Herstellerverantwortung, der mit 18. August 2025 in Kraft tritt. Betroffen davon sind die Erst-in-Verkehrbringer von Batterien, also Hersteller, Groß- und Einzelhändler, aber auch Elektriker und Installateure die PV-Speicherbatterien erstmals in Österreich auf den Markt bringen. Auch hier umfasst die Verordnung eine ganze Reihe von Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen mit strengen Kontroll- und Sorgfaltspflichten.
Modulares UFH-Angebot für den PV-Bereich
UFH bietet bereits seit dem Jahr 2015 eine spezielle, modulare Dienstleistung für den Photovoltaik-Bereich an. Für PV-Module, PV-Speicherbatterien und Wechselrichter und Co übernimmt UFH:
Für detaillierte Informationen zur EU-Batterienverordnung steht UFH sehr gerne zur Verfügung!
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