Neue Regeln für Photovoltaik-Speicherbatterien

Die EU-Batterienverordnung schafft einen harmonisierten Rechtsrahmen für Batterien von der Produktion bis zum End-of-Life-Management. Damit hat sie auch Auswirkungen auf den Photovoltaik-Bereich.

Photovoltaik-Speicherbatterien sind ein Schlüsselelement für nachhaltige Entwicklung, grüne Mobilität, saubere Energie und Klimaneutralität. Mit der neuen EU-Batterienverordnung gibt es nun einen harmonisierten Rechtsrahmen, der den gesamten Lebenszyklus von Batterien umfasst. Die Verordnung (VO (EU) 2023/1542) trat mit 17. August 2023 in Kraft und gilt grundsätzlich seit 18. Februar 2024, einzelne Regelungen treten erst zu einem späteren Zeitpunkt in Geltung. Sie gilt für alle Batterien und sieht auch Vorgaben für die PV-Speicherbatterien vor, die als Industriebatterien einzustufen sind. Die EU-Verordnung wirkt sich auf zahlreiche mit Batterien zusammenhängenden Aspekte aus und betrifft insbesondere drei Kernbereiche:

  • Produktion
  • Handel
  • End-of-Life-Management

Auswirkungen auf Produktion

Für die Produktion treten zahlreiche neue Vorgaben in Hinblick auf Nachhaltigkeit, Sicherheit und Informationsweitergabe in Kraft, darunter fallen:

  • Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen
    • Anforderungen an die Leistung und Haltbarkeit (seit 18.08.2024)
    • Sicherheit für stationäre Batterie-Energiespeichersysteme (seit 18.08.2024)
    • CO2-Fußabdruck für Industriebatterien mit mehr als 2 kWh (ab 18.02.2026)
    • Verpflichtender Rezyklatgehalt für Kobalt, Blei, Lithium und Nickel (ab 18.8.2031)
  • Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen
    • QR-Code (ab 18.02.2027)
    • Batteriepass (ab 18.02.2027)
    • Informationen über Alterungszustand und Lebensdauer für stationäre Batterie-Energiespeichersysteme (seit 18.08.2024)
  • Sorgfaltspflichten und Managementsystem
    • Für Großunternehmen ab einem Nettoumsatz von 40 Millionen Euro (ab 18.08.2025) verpflichtend:
      • Lieferkettenkontrolle
      • Internes Managementsystem

Auswirkungen auf den Handel

Ziel der Verordnung ist es, dass alle Wirtschaftsakteure, die in der Liefer- und Handelskette tätig sind, sicherstellen, dass sie nur Batterien auf dem Markt bereitstellen, die mit der Verordnung übereinstimmen. Den Handel treffen daher neue Kontroll- und Sorgfaltspflichten. Entsprechen die Batterien nicht den EU-Vorgaben, dürfen sie nicht auf dem Markt bereitgestellt werden, unabhängig davon woher sie kommen und wie sie in Verkehr gebracht werden.

Für den Handel werden unter anderem wirksam:

  • Kontroll- und Sorgfaltspflichten (seit 18.08.2024)
    • Verkaufsverbot und Informationspflicht
    • Kooperationspflichten mit Behörden
  • Rücknahmepflichten (ab 18.08.2025)
    • Unentgeltlich vom Endnutzer
    • Unabhängig von Chemismus, Marke oder Herkunft
    • In der Verkaufsstelle oder in deren Nähe
  • Informationspflichten
    • Informationen für Endnutzer, Händler und Behandler in den Verkaufsräumen und Online-Plattformen
    • Visible Fee

End-of Life-Management

Der End-of-Life-Bereich bildet den Kernbereich der Herstellerverantwortung, der mit 18. August 2025 in Kraft tritt. Betroffen davon sind die Erst-in-Verkehrbringer von Batterien, also Hersteller, Groß- und Einzelhändler, aber auch Elektriker und Installateure die PV-Speicherbatterien erstmals in Österreich auf den Markt bringen. Auch hier umfasst die Verordnung eine ganze Reihe von Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen mit strengen Kontroll- und Sorgfaltspflichten.

  • Pflicht zur Eintragung im Herstellerregister (EDM-Portal)
  • Für die Sammlung von Industriebatterien gilt:
    • Unentgeltliche Rücknahme
    • Aufbau einer flächendeckenden Sammelinfrastruktur
  • Kostentragung
    • Getrennte Sammlung
    • Logistik (z.B. Gefahrenguttransport)
    • Behandlung
    • Öffentlichkeitsarbeit

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