PV-Module richtig entsorgen – das UFH als Partner der Solarbranche

Auch PV-Module (Photovoltaik-Module) haben ihr Ablaufdatum. Nach 20 bis 30 Jahren ist auch das beste Modul nur noch Elektroschrott und muss entsorgt werden. Gerade Ende der 2010er Jahre erreichen viele der Geräte aus der Zeit des ersten Solar-Booms in den 1990ern ihre Altersgrenze – der Umstieg auf neuwertige, effizientere Produkte ist die logische Folge.

Seit 1. Juli 2014 fallen auch PV-Module in den Geltungsbereich der Österreichischen Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO). Die EAG-VO regelt auch die Sammlung defekter bzw. ausgedienter Module, diese gelten als Gewerbegeräte, für sie wurde eine eigene Sammel- und Behandlungskategorie eingeführt.

PV-Module: Verpflichtungen für Hersteller, Importeure und Händler

Hersteller, Importeure oder Händler (Erst-in-Verkehr-Bringer) haben bei der Entsorgung der Altgeräte einige Pflichten zu beachten. So müssen sie etwa Module, die sie nach dem 30. Juni 2014 in Verkehr gebracht haben, „zumindest unentgeltlich“ von den Endverbrauchern zurücknehmen. Und haben sie bereits vor dem 1. Juli 2014 PV-Module in Österreich vertrieben, müssen diese Unternehmen ältere Module ebenfalls unentgeltlich zurücknehmen, falls sie diese durch neue Module ersetzen.

Weitere Bestimmungen betreffen die Einhaltung der Stoffverbote, Kennzeichnungspflichten, die Registrierung im EDM-Portal, die ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sowie die jährliche Meldung der in Österreich in Verkehr gesetzten, gesammelten und ordnungsgemäß verwerteten Module.

UFH übernimmt als Dienstleister die ordnungsgemäße Entsorgung

Das UFH hat sein Serviceangebot im Bereich der Photovoltaik-Anlagen in den letzten Jahren sukzessive ausgebaut, ist nunmehr befugter Sammler von Stromspeichern, Wechselrichtern und PV-Modulen und kümmert sich auch um die ordnungsgemäße Behandlung der alten Module samt Zubehör. Seit 1. Jänner 2016 kann man Herstellern, Importeuren und Händlern von PV-Modulen eine rechtskonforme Lösung für alle Verpflichtungen im Zuge der Rücknahme alter Teile anbieten. Das Paket umfasst folgende Punkte:

  • Meldung an die Behörde
  • Registrierung im EDM-Portal (EDM: Elektronisches Datenmanagement, Meldungsplattform des zuständigen Ministeriums)
  • Ein österreichweites Netzwerk von PV-Sammelstellen, an denen defekte oder ausrangierte Module abgegeben werden können
  • Abholung der defekten PV-Module und Stromspeicher
  • Verwertung und umweltgerechte Entsorgung

Keine Anlaufstelle für Endverbraucher

Nachdem die in der EAG-VO verankerten Verpflichtungen zur Rücknahme defekter Module alle Unternehmen treffen, die Elektrogeräte zum ersten Mal in Österreich in Verkehr setzen (so auch Installateure, die Module direkt aus dem Ausland beziehen), ist das UFH in diesem Bereich nicht der Ansprechpartner für Endkunden. Als befugter Sammler berät und informiert das UFH heimische Hersteller, Importeure, Händler oder Installateure bei der Abwicklung der Entsorgung. Endnutzer, die defekte PV-Module entsorgen möchten, wenden sich bitte an denjenigen, der ihnen die Module verkauft hat.

Wichtige Änderungen bei der Entsorgung von Stromspeichern, Wechselrichtern* und PV-Modulen:

  • Seit 13.8.2005 gibt es klare Entsorgungs-Bestimmungen für Erst-in-Verkehr-Bringer von Wechselrichtern (u.a. Kennzeichnungspflichten, unentgeltliche Rücknahme, Einrichtung von Sammelstellen, ordnungsgemäße Behandlung).
  • Seit 26.9.2008 gibt es klar geregelte Pflichten für Erst-in-Verkehr-Bringer von Speicherbatterien (u.a. Kennzeichnung, Rücknahme, Registrierung, ordnungsgemäße Behandlung).
  • Seit 1.7.2014 werden PV-Module vom Geltungsbereich der EAG-VO erfasst und gelten Verpflichtungen für Erst-in-Verkehr-Bringer von PV-Modulen.
  • Seit 1.1.2016 unterliegen sämtliche Komponenten einer Photovoltaik-Anlage der Herstellerverantwortung. Verantwortlich ist jeder, der PV-Module, Wechselrichter und Speicherbatterien zum ersten Mal in Österreich in Verkehr setzt.
  • Ebenfalls seit 1.1.2016 bietet das UFH den Herstellern, Importeuren und Händlern von PV-Modulen ein rechtskonformes Gesamtpaket für alle Verpflichtungen im Zuge der Rücknahme alter Module an.

* Wechselrichter sind als Haushaltsgeräte zu melden und bereits bei In-Verkehr-Setzung bei einem Sammel- und Verwertungssystem zu entpflichten. Sie können daher auch an den kommunalen Altgeräte-Sammelstellen abgegeben werden.

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