Reparaturbonus auch für Fahrräder

Bei Elektrogeräten ist der Reparaturbonus ein bewährtes Erfolgsmodell. Nun wurde er auf Fahrräder ausgeweitet – mit und ohne E-Motor.

Schaltung einstellen, Bremsen reparieren oder Schlauch flicken – damit ein Fahrrad reibungslos funktioniert, sind immer wieder Service- und Reparaturarbeiten notwendig. Das gilt verstärkt, wenn das Fahrrad nicht nur in der Freizeit genutzt wird, sondern eine umweltfreundliche Alternative zum Auto für viele Alltagswege darstellen soll. Mit der Ausweitung des Reparaturbonus auf Fahrräder mit und ohne Elektroantrieb wird es attraktiver, diese Arbeiten professionell durchführen zu lassen.

Wie bei Elektrogeräten

Die Abwicklung funktioniert genauso wie bei den Elektrogeräten, die Auszahlung der eingereichten Bons erfolgt direkt an die Kund:innen. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der förderungsfähigen Brutto-Kosten, das sind maximal 200 Euro für eine Reparatur, Service oder Wartung. Eine Abstufung gibt es im Fahrradbereich: Kompliziertere Reparaturen sind weiterhin Inhaber:innen von Fahrradtechnik- bzw. Fahrradmechatronik-Gewerben vorbehalten. Einfache Reparaturen und Servicearbeiten können von allen Fahrrad- und Sportartikelhändlern durchgeführt werden.

Millionenmarke geknackt

Der Reparaturbonus ist eine Erfolgsgeschichte: Seit seiner Einführung im April 2022 wurde die Reparatur von mehr als einer Million Elektro- und Elektronikgeräte gefördert. Allein im Jahr 2023 wurden rund 480.000 Bons eingelöst. Dafür stehen 130 Millionen Euro Mittel der EU und 124 Millionen nationale Mittel des Bundes (für die Jahre 2024 und 2025) zur Verfügung, in Summe also 254 Millionen Euro. Vom Reparaturbonus profitieren Kund:innen, Partnerbetriebe und letztlich auch die Umwelt, weil das Reparieren ein wichtiger Beitrag zum schonenden Umgang mit Ressourcen ist.

Informationen zum Reparaturbonus:
https://www.reparaturbonus.at/

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