Senkung der Tarife für „Großgeräte“

UFH ist stets bemüht, das Preis-Leistungsverhältnis der Dienstleistungen auf höchstem Niveau zu halten bzw. weiter zu verbessern.

Wir senken daher per 01.07.2019 die Tarife der Kategorie „Großgeräte“. Die neue Entgeltliste finden Sie hier.

Als Großgeräte gelten jene Geräte, deren längste Seitenkante größer als 50 cm ist. Bei runden Geräten zählt der Durchmesser. Dazu gehören zum Beispiel Waschmaschinen, Wäschetrockner, Bügelmaschinen, Geschirrspüler, größere Heizgeräte, Elektroherde, elektronische Musikgeräte (E-Gitarren, größere Keyboards), Boiler und Durchlauferhitzer.

Mit dem Entgelt, das Sie an UFH entrichten, setzen Sie den ersten Schritt in eine nachhaltige Zukunft. Denn das Prinzip der Kreislaufwirtschaft basiert auf einem nahezu geschlossenen Kreislauf aus Produktion, Entsorgung und Wiederverwertung von Rohstoffen. UFH sichert als Dienstleister den reibungslosen Ablauf dieser Kette unterschiedlicher Partner und Systeme.

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