UFH ist laufend bemüht, auf die Bedürfnisse seiner Kunden einzugehen. Wir haben daher per 01.01.2019 einen neuen Tarif für “Wärmepumpen und stationäre Klimageräte” eingeführt. Die neue Entgeltliste finden Sie hier.
Firmen, die Wärmepumpen oder stationäre Klimageräte in Österreich in Verkehr bringen, profitieren von einer deutlichen Kosteneinsparung in Bezug auf das UFH-Entgelt, da die Geräte nicht mehr in der Tarifgruppe „Kühl- und Gefriergeräte“ entpflichtet werden.
Falls Sie in Österreich Wärmepumpen oder stationäre Klimageräte auf den Markt bringen, melden Sie diese bitte ab 01.01.2019 in der Kategorie „Wärmepumpen und stationäre Klimageräte“. Achtung – Wärmepumpentrockner sind weiterhin den Kategorien „Kühl- und Gefriergeräte“ klein (≤ 45 kg) bzw. groß (> 45 kg) zuzuordnen.
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