Nach intensiver Vorbereitung ist die neue EU-Batterienverordnung am 17. August 2023 in Kraft getreten. Das Regelwerk deckt erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien ab und beinhaltet neue Vorgaben von der Produktion bis zur End-of-Life-Phase. Die neue EU-Verordnung löst die bisherige Batterien-Richtlinie (Richtlinie 2006/66/EG) aus dem Jahr 2006 ab, sie soll den Rechtsrahmen für Batterien modernisieren und nachhaltiger gestalten. Ziel ist es, den gesamten Lebenszyklus von Batterien von der Produktion bis zur Abfallbehandlung abzudecken. Vor dem Kontext der Energiewende und angesichts der Tatsache, dass die Entwicklung und Herstellung von Batterien für Europa eine strategische Notwendigkeit darstellen, war es notwendig, eine neue rechtliche Grundlage zu schaffen. Umsetzung in nationales Recht folgt Der Vorschlag für eine neue Batterien-VO als Teil des Green Deals...
Mit der letzten Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes wird eine langjährige UFH Forderung umgesetzt. Ab 1. Jänner 2023 ist gesichert, dass Hersteller, die über Online-Plattformen und Fulfilment-Dienstleister Produkte nach Österreich vertreiben, tatsächlich ihren Herstellerpflichten nachkommen. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen stationären Handel und Onlinehandel sichergestellt und eine Lücke im bestehenden System der Herstellerverantwortung geschlossen werden. E-Commerce-Dienstleister müssen künftig vertraglich sicherstellen, ihre Dienste nur jenen Kunden anzubieten, die ihre Herstellerverantwortung in Österreich ernst nehmen und an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Andernfalls sind die Kunden von der Nutzung der Dienste auszuschließen und es trifft die Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister dafür eine entsprechende Haftung. Diese Regelung betrifft sowohl inländische als auch ausländische Hersteller bzw. Händler von Elektrogeräten und Gerätebatterien, die über Online-Marktplätze Waren vertreiben oder die...
Mitte Dezember 2021 wurde die lange erwartete AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket veröffentlicht, die daraus resultierenden Änderungen sind zum größten Teil bereits in Kraft. Lesen Sie hier, welche Ziele die Novelle verfolgt und welche Neuerungen sich daraus für UFH-Kunden ergeben. Die jüngste Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) wurde am 10. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 200/2021) veröffentlicht, die Änderungen traten überwiegend mit 11. Dezember in Kraft. Mit der Novelle werden unter anderem das EU-Kreislaufwirtschaftspaket aus dem Jahr 2018 und die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Ziele der AWG-Novelle Angestrebt wird die Forcierung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft, um den Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich zu erhalten und möglichst wenig Abfall zu erzeugen. Durch mehr Recycling,...
Die lange erwartete Novelle zur Österreichischen Batterienverordnung ist seit 8. Juli 2021 in Kraft. Zu den wichtigsten in der neuen Verordnung verankerten Änderungen zählen unter anderem die Regelungen bezüglich der Bestellung von Bevollmächtigten entsprechend der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO). UFH hat darauf bereits reagiert und kann ab 1.Oktober 2021 mit Wirksamkeit zum 1. Jänner 2022 als Bevollmächtigter für Gerätebatterien bestellt werden. Die Batterienverordnungs-Novelle 2021 (BGBl. II Nr. 311/2021) dient der Umsetzung des Kreislaufwirtschaftspaketes 2018 (Richtlinie (EU) 2018/849 zur Änderung der Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren) in nationales Recht. Wichtige Änderungen der Novelle betreffen zusätzliche Informations- und Rücknahmepflichten für Letztvertreiber von Gerätebatterien (§ 9 Abs 1a) sowie Regelungen bezüglich der Bestellung von Bevollmächtigten für ausländische Fernabsatzhändler und Hersteller...
Im Mai hatte die Branche die Veröffentlichung der Novelle zur Österreichischen Batterienverordnung erwartet. Auch UFH war in das Begutachtungsverfahren Anfang des Jahres eingebunden. Im Jänner hatte das BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) den Entwurf zur Batterien-VO Novelle 2021zur Begutachtung ausgesandt. Die Begutachtungsfrist endete im März 2021, auch UFH gab dazu eine Stellungnahme ab. Noch heißt es aber: Bitte warten! Die Novelle, die Vorgaben der EU-Batterienrichtlinie 2018 – u.a. die Bestellung eines Bevollmächtigten für Batterien und die Anpassung der Meldefristen für die Mitgliedstaaten – in nationales Recht umsetzen soll, war bis Mitte Juni 2021 noch nicht veröffentlicht. Wichtige Neuregelungen Die Novelle beinhaltet einige bedeutsame Änderungen. Abgesehen davon, dass die Herstellerdefinition in die Verordnung aufgenommen wird, werden...
Mit dem Anfang Juli 2018 veröffentlichten EU-Legislativpaket wurden die Weichen zur Schaffung einer europaweiten Kreislaufwirtschaft gestellt. Dazu müssen die neuen Richtlinien noch in nationales Recht umgesetzt werden. In Österreich liegt nun der Entwurf für die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) 2002 vor, auch das UFH ist in die Begutachtung eingebunden. Mit dem Circular Economy Package setzte die EU 2018 europaweit rechtsverbindliche Ziele für das Abfallrecycling und die Verringerung der Deponierung fest – konkrete Fristen inklusive. Auch in Österreich werden durch die neuen Rahmenbedingungen Anpassungen bei den davon betroffenen Gesetzen und Verordnungen nötig. Konkreter Änderungsbedarf besteht vor allem beim Abfallwirtschaftsgesetz 2002. Ende April wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie der lange erwartete Begutachtungsentwurf der „AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket“ vorgelegt....
Im Dezember 2020 stellte die EU-Kommission den Gesetzesvorschlag für eine neue EU-Batterienverordnung vor. Der Entwurf will die Nachhaltigkeit im Lebenszyklus von Batterien sicherstellen, beinhaltet Mindestanforderungen an die Herstellung, Effizienz und Entsorgung und stellt auch neue Recyclingziele auf. Das Novum: Anders als die EU-Batterienrichtlinie aus dem Jahr 2006, die erst von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden musste, soll die neue Regelung als Verordnung unmittelbar in den EU-Ländern wirken. Der neue Entwurf ist im Kontext der Energiewende zu sehen. Die nachhaltige Entwicklung und Herstellung von Batterien sind für die EU strategisch notwendig, die neue Verordnung soll eine funktionierende Kreislaufwirtschaft für alle Batterien auf dem europäischen Markt garantieren. Vor allem in der Automobilbranche wird der Bedarf an Batterien in den kommenden Jahren rasant steigen,...
Um die Zuordnung von Leuchten für unsere Kunden zu vereinfachen, wird ab 01.01.2020 sowohl bei der Kategorie „Großgeräte“ als auch bei jener der „Elektrokleingeräte“ eine eigene Unterkategorie für „Leuchten“ mit einem Tarif von € 0,06 eingeführt. Der Tarif für "Lampen ≤ 0,08 kg“ wurde aufgrund der derzeitigen Marktbedingungen auf € 0,06 erhöht. Wie wir bereits vorab informiert haben, gibt es ab 01.01.2020 die neue Kategorie „Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte“. In diese Kategorie fallen einige Geräte, die bisher unter der Kategorie „Elektrokleingeräte“ gemeldet wurden. Ab 1.1.2020 ist hier eine Unterscheidung zu treffen, nähere Informationen dazu finden Sie hier. Preise gültig ab 01.01.2020 Pro Jahr wird ein Mindestentgelt in Höhe von € 160,- (Jahrespauschale) in Rechnung gestellt.Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen...
Ab 01.01.2020 kommt es in Österreich bei der Meldung von elektrischen und elektronischen Geräten zu einer Änderung der Kategorien. Einige Geräte, die bisher unter „Elektrokleingeräte“ gemeldet wurden, fallen ab diesem Zeitpunkt in die Kategorie „Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte“. Welche Geräte sind betroffen? MobiltelefoneGPS-GeräteTaschenrechnerRouterPCsDruckerTelefoneund weitere Diese Geräte sind ab 01.01.2020 in der Kategorie „Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte“ zu melden (solange keine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt). Geräte, deren längste Kante mehr als 50 cm beträgt, fallen weiterhin in die Kategorie „Großgeräte“. Geräte, die nicht als IT- oder Telekommunikationsgerät eingestuft werden, zählen weiterhin zur Kategorie „Elektrokleingeräte“. Tariflich sind keine Änderungen zur bisherigen Kategorie (Elektrokleingeräte) geplant. Noch Fragen? Das UFH hilft weiter … Falls Sie von der Neuregelung betroffen sind bzw....
Seit dem 15. August 2018 gilt für die Meldung, Sammlung und Verwertung von elektrischen und elektronischen Geräten der Open Scope, der offene Anwendungsbereich. Die neue Regelung hat zur Folge, dass nun auch passive elektronische Endgeräte wie Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter, die Strom lediglich durchleiten, in den erweiterten Geltungsbereich fallen. Die Einführung des Open Scope durch die Europäische Kommission hatte vor allem für den Elektrohandel, Elektrotechniker und Elektroinstallationsbetriebe erhebliche Auswirkungen. Denn der erweiterte Geltungsbereich besagt, dass jegliches Gerät, das mit elektrischem Strom betrieben wird bzw. der Übertragung oder Steuerung von elektrischem Strom dient, auch in die zu sammelnden Kategorien fällt. Betroffen sind davon auch viele passive Endgeräte, wie konfektionierte Kabel, Steckdosen oder Lichtschalter. Haupt- bzw. Grundfunktion ist ausschlaggebend Entscheidendes Kriterium dabei...