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Tag: Rechtliches

25.09.2025

Update zur EU-Batterienverordnung

25.09.2025

20 Jahre gelebte Verantwortung: Gestern. Heute. Morgen.

Vor 20 Jahren trat die Elektroaltgeräteverordnung in Kraft. Das war die Geburtsstunde der UFH-Systembetreibergesellschaften für Elektroaltgeräte und Altlampen – als Lösung von der Industrie für die Industrie. Was ursprünglich dem Schutz von Mensch und Umwelt diente, hat sich zu einem österreichweiten Sammel- und Verwertungssystem für Elektroaltgeräte und Batterien etabliert. Dieser Erfolg war dank der Zusammenarbeit aller Akteure möglich. In unserem Kurzvideo beleuchten Wegbereiter:innen und Mitarbeiter:innen die Entwicklung einer gelebten Kreislaufwirtschaft – von den Anfängen gestern, über die etablierten Prozesse heute, bis zu den Innovationen für morgen. https://youtube.com/shorts/nadvZkbspgE?si=U-W94RD9NdSfHILe
02.09.2025

20 Jahre Elektroaltgeräteverordnung

Seit zwei Jahrzehnten ist die Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) in Kraft. Als ein führendes Sammel- und Verwertungssystem hat UFH ein flächendeckendes Netzwerk für die Wiederverwertung von Elektroaltgeräten in Österreich mitaufgebaut. Was als gesetzliche Verpflichtung begann, gilt heute als Erfolgsgeschichte gelebter Kreislaufwirtschaft. Die EAG-Verordnung regelt seit 13. August 2005 die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Entsorgung und Wiederverwertung von Elektroaltgeräten in Österreich. Das bedeutet 20 Jahre erweiterte Herstellerverantwortung und war die Geburtsstunde der UFH-Systembetreibergesellschaften für Elektroaltgeräte und Altlampen – als Lösung von der Industrie für die Industrie. Bewusstseinsbildung im Fokus Neben dem Aufbau der Logistik war von Beginn an die Bewusstseinsbildung der Konsument:innen entscheidend. Elektroaltgeräte enthalten neben Schadstoffen wertvolle Rohstoffe, die in den Kreislauf rückgeführt werden müssen. Der erste Schritt für eine funktionierende Circular Economy ist...
18.02.2025

Ein Jahr EU-Batterienverordnung: Neuer Rahmen von Produktion bis Recycling

03.12.2024

Neue Regeln für Photovoltaik-Speicherbatterien

16.02.2024

Gutes Timing für die neue EU-Batterienverordnung

Am 18. Februar 2024, dem Internationalen Tag der Batterie, erlangt die neue EU-Batterienverordnung bis auf wenige Ausnahmen in allen Mitgliedsstaaten Geltung. Das Regelwerk deckt erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien ab und beinhaltet neue Vorgaben von der Produktion bis zur End-of-Life-Phase. Der Internationale Tag der Batterie wird jedes Jahr am 18. Februar begangen, dem Geburtstag des italienischen Physikers Alessandro Volta (1745 – 1827), der 1801 die erste elektrische Batterie vorstellte. Über zwei Jahrhunderte nach dieser bahnbrechenden Erfindung erlangt in der EU die Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien in wesentlichen Teilen Geltung. Ziel der neuen Verordnung ist es, den gesamten Lebenszyklus von Batterien von der Produktion bis zur Abfallbehandlung abzudecken. Batterien als Schlüsseltechnologie für grüne Mobilität Die neue EU-Batterienverordnung löst am...
05.12.2023

Hersteller-Update: Was gibt es zu beachten?

Lesen Sie aktuell bei uns übersichtlich zusammengefasst, was Hersteller und Fernabsatzhändler in der EU hinsichtlich der Marktplatzhaftung, Registrierung sowie die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem zu beachten haben und wie die Systempartnerprüfung in Österreich ab 2024 geregelt ist. Gesetzliche Verpflichtung: Bevollmächtigter für Fernabsatzhändler Wer aus einem EU-Mitgliedsstaat mittels Fernabsatz (z.B. über einen Online-Shop) Elektrogeräte oder Gerätebatterien an Letztverbraucher in Österreich vertreibt, hat bestimmte Verpflichtungen einzuhalten. Insbesondere ist ein Bevollmächtigter mit Sitz in Österreich zu bestellen, der die Herstellerverpflichtungen nach der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) und/oder der Batterienverordnung (Batterien-VO) übernimmt. UFH bietet für diese Vertriebswege die Dienstleistung des Bevollmächtigten in Österreich an. Umgekehrt gilt, dass österreichische Hersteller und Händler, die Elektrogeräte und Gerätebatterien mittels Fernabsatz an Letztverbraucher in anderen EU-Mitgliedsstaaten vertreiben, im...
04.10.2023

Die EU-Batterienverordnung 2023 ist startklar

Nach intensiver Vorbereitung ist die neue EU-Batterienverordnung am 17. August 2023 in Kraft getreten. Das Regelwerk deckt erstmals den gesamten Lebenszyklus von Batterien ab und beinhaltet neue Vorgaben von der Produktion bis zur End-of-Life-Phase. Die neue EU-Verordnung löst die bisherige Batterien-Richtlinie (Richtlinie 2006/66/EG) aus dem Jahr 2006 ab, sie soll den Rechtsrahmen für Batterien modernisieren und nachhaltiger gestalten. Ziel ist es, den gesamten Lebenszyklus von Batterien von der Produktion bis zur Abfallbehandlung abzudecken. Vor dem Kontext der Energiewende und angesichts der Tatsache, dass die Entwicklung und Herstellung von Batterien für Europa eine strategische Notwendigkeit darstellen, war es notwendig, eine neue rechtliche Grundlage zu schaffen. Umsetzung in nationales Recht folgt Der Vorschlag für eine neue Batterien-VO als Teil des Green Deals...
29.06.2022

Neue Pflichten für Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister ab 1. Jänner 2023

Mit der letzten Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes wird eine langjährige UFH Forderung umgesetzt. Ab 1. Jänner 2023 ist gesichert, dass Hersteller, die über Online-Plattformen und Fulfilment-Dienstleister Produkte nach Österreich vertreiben, tatsächlich ihren Herstellerpflichten nachkommen. Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen stationären Handel und Onlinehandel sichergestellt und eine Lücke im bestehenden System der Herstellerverantwortung geschlossen werden. E-Commerce-Dienstleister müssen künftig vertraglich sicherstellen, ihre Dienste nur jenen Kunden anzubieten, die ihre Herstellerverantwortung in Österreich ernst nehmen und an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen. Andernfalls sind die Kunden von der Nutzung der Dienste auszuschließen und es trifft die Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister dafür eine entsprechende Haftung. Diese Regelung betrifft sowohl inländische als auch ausländische Hersteller bzw. Händler von Elektrogeräten und Gerätebatterien, die über Online-Marktplätze Waren vertreiben oder die...
17.02.2022

Was sich durch die AWG-Novelle ändert

Mitte Dezember 2021 wurde die lange erwartete AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket veröffentlicht, die daraus resultierenden Änderungen sind zum größten Teil bereits in Kraft. Lesen Sie hier, welche Ziele die Novelle verfolgt und welche Neuerungen sich daraus für UFH-Kunden ergeben. Die jüngste Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) wurde am 10. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 200/2021) veröffentlicht, die Änderungen traten überwiegend mit 11. Dezember in Kraft. Mit der Novelle werden unter anderem das EU-Kreislaufwirtschaftspaket aus dem Jahr 2018 und die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Ziele der AWG-Novelle Angestrebt wird die Forcierung einer stärker kreislauforientierten Wirtschaft, um den Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich zu erhalten und möglichst wenig Abfall zu erzeugen. Durch mehr Recycling,...

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